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DAS KÖNNEN SIE BEI JEDEM
BÜRGERDIENST ERLEDIGEN / BEANTRAGEN:
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- An-, Ab- und Ummeldungen
- Melde- und Lebensbescheinigungen
- Personalausweise (Dauer ca 3-4 Wochen)
- Reisepässe und Kinderausweise (Dauer ca 2-4 Wochen)
- Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten
- Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Unterschriften (nicht bei
Grundstücksangelegenheiten und Generalvollmachten)
- Kfz-Neuzulassungen von PKW durch Privatpersonen
- Adressen- und Namensänderungen auf dem Kfz-Schein
- Vorübergehende Stilllegungen
- Umschreibungen von PKW
- Wiederzulassungen von PKW
- Ersterteilung von Fahrerlaubnissen
- Ersatzführerscheine
- Internationale Führerscheine
- Fischereischeine
- Abgabe von Rentenanträgen
- Anwohnerparkausweise
- Abgabe von Fundsachen
- Führungszeugnisse u. Gewerbezentralregisterauszüge
- Landesfamilien- und Sozialpass, Ausgabe von Schwerbehindertenausweisen
- Ausgabe der Gelben Säcke und Verkauf von Müllsäcken
(nur in den Vorort-Bürgerdiensten)
- Bearbeitung von Angelegenheiten des Jagdwesens (nicht in den Vorort-Bürgerdiensten)
- Ausgabe von folgenden Anträgen:
- Bundes- und Landeserziehungsgeld
- Kindergeld
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Schwerbehindertenausweise
- Weihnachtsbeihilfe (nur in den Vorort-Bürgerdiensten)
- Wohngeld und Heizungshilfe (nur in den Vorort-Bürgerdiensten)
- Karte ab 60 (nur in den Vorort-Bürgerdiensten)
- An- und Abmeldung von Hunden
- Wunschkennzeichen erhalten Sie nur bei der Kfz-Zulassungsstelle in
der Friedrich-König-Str. 7 und in K7.
Hinweis:
Um eine rasche und reibungslose Bearbeitung in den Bereichen
- Abschrift aus der Führerscheinkartei - Gebühr € 4,10
(nur bei der Führerschein/Zulassungsstelle zu erhalten)
- Einfache Auskunft aus dem Melderegister - Gebühr € 10.-
(nur beim Bürgerdienst-Mitte in K 7 zu erhalten)
- Auskunft aus dem Gewerberegister - Gebühr € 13.- (nur bei
der Gewerbeabteilung in K 7 zu erhalten)
zu gewährleisten, kann diese im Regelfall nur noch gegen Vorauskasse
erfolgen.
Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte (mit PIN)
bezahlt werden.
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